Büro-Öffnungs-Zeiten und Telefon-Service

Telefonisch erreichen Sie uns Montag, Mittwoch und Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns Ihre Nachricht auf unsere Voicebox unter +43 7722 63296 sprechen bzw. uns eine eMail an office(at)lackner-kg.at senden.

 

Unser Büro (Lerchenfeldgasse 3, Eingang an der Linzerstraße) ist nur mehr nach telefonischer Terminvereinbarung besetzt!

 

Information

Die folgenden sicherheitsrelevanten Tätigkeiten sind gem. §125 Abs. 6 GewO dem Rauchfangkehrer vorbehalten und von ihm verpflichtend auszuführen:

 

  • Erstmalige Überprüfung von Fängen auf Brandsicherheit, Betriebssicherheit und Dichtheit vor erstmaliger Inbetriebnahme oder nach Durchführung einer wesentlicher Änderung an Fang und / oder Feuerstätte (§32 Abs. 1 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz).
  • Wiederkehrende Überprüfung und erforderlichenfalls Reinigen von Fängen und Verbindungsstücken auf Brandsicherheit entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungsintervallen (§32 Abs. 2 und 2a OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz iVm. Anlage 6 und 7).
  • Wiederkehrende Überprüfung von Fängen auf Dichtheit (§32 Abs. 3 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz).
  • Ausbrennen von Fängen und Verbindungsstücken (§34 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz)
  • Wiederkehrende Überprüfung der Durchführung der Feuerungsanlagenüberprüfung (§27 Abs. 2 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz)

 

 

 

 

 

EMAS-Urkundenüberreichung

v.l.n.r: BIM Peter Engelbrechtsmüller, Mag. Martina Lackner, Rfkm. Herbert Lackner, BM Niki Berlakovich (Quelle: BMLFUW, Fotograf Bernhard Kern)

Am Dienstag, 19.02.2013, wurde uns von Bundesminister Niki Berlakovich im Lebensministerium die EMAS-Urkunde überreicht. Wir freuen uns über diese Auszeichnung, die unsere Bemühungen für die Umwelt würdigt und sind stolz, diese Auszeichnung erhalten zu haben.

Aktuelles

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Wir freuen uns über den sehr ausführlichen Bericht anläßlich der ISO-Zertifizierung in der "Braunauer Warte" (OOE Nachrichten Beilage vom 7.2.2013, Seite 4)